Im Februar 2020 hat das BVerfG den § 217 des StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe) für verfassungswidrig und nichtig erklärt, da er das grundgesetzlich verankerte Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzt. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierfür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. 75 Prozent der Deutschen befürworten Sterbehilfe; es bestehen aber bei den meisten erhebliche Unsicherheiten bezüglich der Rechtslage. Informationen zu diesem Thema gibt Ihnen dieser Vortrag und mit PowerPointPräsentation und mit anschließendem Informationsgespräch mit DGHS- Vertreterin.
11.02.2027
16:00 - 17:30 Uhr
Goetheplatz 11, Jugend- und Kulturzentrum mon ami, Saal